Im Rahmen eines Sanierungsprojektes einer Strasse wurde eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht Graubünden eingereicht. Gemäss der betroffenen Partei sei ihre Garageneinfahrt durch das geplante Projekt erschwert befahrbar. Die HMQ AG wurde daraufhin vom Gericht beauftragt, im Rahmen einer Expertise die berechnete Schleppkurve des ausführenden Ingenieurbüros sowie die baupolizeilichen Vorgaben der Gemeinde zu überprüfen. Neben der Untersuchung der Zufahrt und des Baugesetztes nahm die HMQ AG Stellung zur Problematik und beantwortete Expertenfragen.
Auftraggeber: Verwaltungsgericht Graubünden
Jahr: 2012
Ort: Graubünden